Beim Kauf eines Hauses oder Wohnung wird die Grunderwerbssteuer einmalig fällig. Diese beträgt in Mecklenburg-Vorpommern zur Zeit 5% des Kaufpreises. Jährlich dagegen wird die Grundsteuer fällig. Diese berechnet sich nach verschiedenen Parametern. Über die Berechnung der Grundsteuer wird seit langem diskutiert und es gibt Kritik. Dieser hat sich das Bundesverfassungsgericht angenommen. Zu diesem Anlass gibt es einen Artikel über den ich hier berichten möchte. Ich empfehle sehr das Lesen des Artikels.

Den Artikel habe ich bei Spiegel Online gefunden. Er beschäftigt sich im Januar 2018 mit den aktuellen Entwicklungen der Grundsteuer für Grundstücke in Deutschland. Der Autor, David Böcking, schreibt in seinem Artikel über mehrere Verfassungsbeschwerde zur aktuellen Grundsteuer. Diese werden am 16. Januar mündlich vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt. In dem Artikel beschreibt der Autor die Gründe für die Verfassungsbeschwerden und die Probleme und  beschäftigt sich mit möglichen Lösungsansätzen.

 

Lösungsideen

Es gibt nämlich zwei Vorschläge die Grundsteuer zu reformieren. Vorschlag Nummer eins kommt aus dem Bundesrat. Er wurde im November 2016 zur Abstimmung gebracht. Bis auf Hamburg und Bayern hatten alle weiteren Bundesländer dem zugestimmt. Demnach soll sich die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke nach einem Bodenrichtwert berechnet werden. Bei einem Grundstück mit einer darauf befindlichen Immobilie wird dieses Objekt mit in die Berechnung mit einbezogen. Aus der Bruttogrundfläche und den generellen Herstellungskosten wird dann ein Kostenwert ermittelt. Von dieser Zahl können dann aber eine Altersminderung abgezogen. Dieser Vorschlag würde damit vor allem Bestandsimmobilien bevorteilen.

Der zweite Vorschlag kommt vom Bündnis „Grundsteuer zeitgemäß“ zum dem unter anderm der Deutscher Mieterbund, der BUND und der Bund Deutscher Architekten zählt. Die Idee ist hier, die Grundsteuer ausschließlich auf den Boden anzuwenden und jedwede Bebauung bei der Berechnung außen vor zu lassen. Ziel ist, dass Investition in bestehende Gebäude sich lohnen sollen. Sinnvoll mit dem knappen Gut Boden umgegangen wird und die Berechnung der Steuer möglichst einfach und die Anfälligkeit für Streitigkeit gering ist.

Die Vor- und Nachteile der beiden Vorschlägen zeigt der Autor auf. Dazu holt er sich die Meinung von Hannes Wendt. Er ist Sachverständiger für Grundstücksbewertung bei der Berliner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trinavis.

 

Zusammenfassung

Böcking erklärt weiterhin wie die Grundsteuer zur Zeit berechnet wird, wer die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer besitzt und wem die Einnahmen daraus zukommen. Am Ende erklärt Herr Wendt noch, wann sich eine mögliche Änderung der Gesetzeslage  auf die Bürger auswirken würde.

Der Artikel ist informativ geschrieben. Er lohnt sich für alle Leute, welche sich ohne großes Vorwissen über den aktuellen Stand der Grundsteuer informieren wollen. Er zeigt auch, dass die Grundsteuer alle Bürger betrifft. Denn, so stellt David Böcking gleich am Anfang klar, nicht nur die Besitzer von Immobilien sind davon betroffen, sonder auch die Mieter. Denn die Grundsteuer wird auf die Nebenkosten einer Mietwohnung umgelegt.

Wenn sie den Artikel auf Spiegel Online gelesen haben: Welchen Vorschlag finden Sie besser? Schreiben Sie mir gerne Ihre Meinung. Auch ob Ihnen mein Artikel gefallen hat.